[11.10.2015] Am schwersten betroffen durch die Atomkatastrophe von Fukushima sind zweifelsohne die Arbeiter, die auf dem Gelände des havarierten Kraftwerks hohen Strahlenmengen ausgesetzt sind. Ein früherer Arbeiter der Betreiberfirma Tepco verklagt nun den Atomkonzern und ein Subunternehmen, nachdem bei ihm mehrere Krebserkrankungen diagnostiziert wurden. Der 57-jährige Mann hatte rund um die havarierten Atomreaktoren Aufräumarbeiten durchgeführt. Bei dem Schadenersatzprozess vor dem Bezirksgericht in Sapporo geht es um 65 Millionen Yen (ca. 480.000 Euro).
Seinem Rechtsanwalt zufolge ist es der erste japanische Rechtsstreit, bei dem die Entstehung einer Krebserkrankung in Zusammenhang mit Arbeiten auf dem Gelände von Fukushima Dai-ichi gebracht wird. Es kann davon ausgegangen werden, dass noch viele weitere ähnliche Fälle folgen werden.
Der aktuelle Kläger war ab Juli 2011 vier Monate lang auf dem Gelände des Atomkraftwerks an Aufräumarbeiten beteiligt. Neben der Steuerung schwerer Maschinen musste der Mann der Klage zufolge hochgradig kontaminierten Schutt mit der Hand abräumen. Im Juni 2012 wurde bei ihm Blasenkrebs, im März 2013 Magenkrebs und im Mai 2013 Darmkrebs diagnostiziert.
Aufzeichnungen zufolge erhielt er während der vier Monate in Fukushima eine Strahlendosis von 56,41 Millisievert (mSv). Nach Aussage des Mannes muss die Dosisbelastung aber über 100 mSv gelegen haben, da er gelegentlich ohne Dosimeter gearbeitet habe. Auf diese Weise sollten die Aufzeichnungen unter dem gesetzlichen Limit bleiben. Bei einer Dosisbelastung von 100 mSv geht man selbst von offizieller Seite von einem erhöhten Krebsrisiko aus.
Aktuelle wissenschaftliche Studien belegen aber, dass es keinen Schwellenwert gibt, unterhalb dessen Strahlung unschädlich wäre und jede noch so kleine Strahlendosis das Erkrankungsrisiko nachweislich erhöht (vgl. “Gefahren ionisierender Strahlung“ von 2013).
Im vergangenen Monat trafen in der Tepco-Hauptzentrale weitere Vorladungen vor Gericht ein. Zum einen wurde eine Sammelklage von 117 BürgerInnen aus der Stadt Namie eröffnet. Die Stadt war durch die Reaktorkatastrophe schwer verstrahlt und von der japanischen Regierung für unabsehbare Zeit für unbewohnbar deklariert wurde. Nun klagen betroffene Familien auf 6,5 Milliarden Yen (ca. 48 Millionen Euro) in Schadensersatz und fordern eine vollständige Dekontamination ihrer Heimatstadt. Dies stellte die erste Sammelklage von Anwohnern einer „difficult-to-return zone“ dar. Viele weitere werden vermutlich folgen.
Außerdem eröffnete die Polizei der Präfektur Fukushima eine Anklage gegen Tepco wegen unsachgemäßer Entsorgung radioaktiver Abfälle und Verstoß gegen die Umweltgesetze des Staates. 32 ehemaligen und derzeitigen Managern des Atomunternehmens wird vorgeworfen, entgegen ausdrücklichen
Regierungsauflagen der Freisetzung radioaktiv kontaminierten Kühlwassers in Grundwasser und Ozean nicht adäquat begegnet zu sein. Aus Kostengründen seien notwendige Maßnahmen, wie der Bau unterirdischer Schutzmauern verschleppt worden, zudem habe Tepco billige Wassertanks eingesetzt, so dass mehr als 300 Tonnen verstrahltes Wasser durch Lecks in die Umwelt freigesetzt worden.
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